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Daringer Gerald


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Daringer Gerald
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Daringer Gerald


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Forstunternehmer
LI Gärtner und Floristen<2395> : Sonstige Mitglieder
LI Holzbau<2356> : Holzschindelerzeuger


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Durchführung einfacher Gartenarbeiten (Rasenmähen, Bewässern der Grünflächen, Vertikutieren, Jäten, Mulchen) : seit: Mittwoch, 18. März 2009GF: -
Erzeugung v on Bundholz : seit: Mittwoch, 18. März 2009GF: -
Erzeugung von Holzschindeln, Holzzäunen - ohne Fundamentarbeiten -, Holzbrunnentrögen, Vogelnistkästen und Baumstühlen : seit: Mittwoch, 18. März 2009GF: -
Mähen von Böschungen und Rasenflächen und maschinelles Schneiden von Stauden und Sträuchern entlang von von Wegen und Straßen; maschinelles Zerkleinern von Holz : seit: Mittwoch, 18. März 2009GF: -
Dornaustraße 611
6290 Mayrhofen

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Glücks- und Unterhaltungsspiel Betriebsges.m.b.H.


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Glücks- und Unterhaltungsspiel Betriebsges.m.b.H.
Firmenbuchnummer : 241637z
Firmengericht : Handelsgericht Wien
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Glücks- und Unterhaltungsspiel Betriebsges.m.b.H.


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Sonstige gewerbl. Sport- und Freizeitbetriebe
FG Gastronomie<2444> : Cafes, Espresso, Cafe-Konditorei Gasthäuser, Restaurants


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Gastgewerbe gemäß § 94 Z 26 GewO 1994, mit den Berechtigungen nach § 111 Abs 1 Z 2 leg.cit., Speisenverabreichung beschränkt auf Imbisse und Konditoreiwaren, in der Betriebsart Cafe : seit: Freitag, 17. April 2009GF: -
Zurverfügungstellung von Videolotterieterminals im Namen und auf Rechnung des Konzessionärs gemäß § 12a Glücksspielgesetz : seit: Freitag, 17. April 2009GF: -
Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants : seit: Dienstag, 22. April 2008GF: -
Zurverfügungstellung von Videolotterieterminals im Namen und auf Rechnung des Konzessionärs gemäß § 12a Glücksspielgesetz : seit: Dienstag, 22. April 2008GF: -
Gastgewerbe gemäß § 94 Z 26 GewO 1994, mit den Berechtigungen nach § 111 Abs 1 Z 2 leg.cit., Speisenverabreichung beschränkt auf Imbisse und Konditoreiwaren, in der Betriebsart Cafe : seit: Dienstag, 03. August 2004GF: Robert Vierziger
Betrieb von interaktiven Video-Lotterie Terminals,insbesondere Hilfestellung für Spieler sowie Ausfolgen von Spieltickets und Gewinnen : seit: Mittwoch, 21. Juli 2004GF: -
Betrieb von interaktiven Video-Lotterie Terminals,insbesondere Hilfestellung für Spieler sowie Ausfolgen von Spieltickets und Gewinnen : seit: Donnerstag, 13. Mai 2004GF: -
Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants : seit: Donnerstag, 13. Mai 2004GF: -
Am Marienbrunnen 346
6290 Mayrhofen

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Kaufmann Wilhelm Werner


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Kaufmann Wilhelm Werner
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Kaufmann Wilhelm Werner


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Sonstige gewerbliche Sportbetriebe


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Herstellung von Sportanlagen aus Schnee (Snowparks) : seit: Freitag, 10. Juni 2005GF: -
Dorf Haus 759
6290 Mayrhofen

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Kröll Bernhard - GiGaNet.at


Internet Service Provider
Hardeware- und Softwarevertrieb
Netzwerkadministration und Consulting
Telekommunikation, ...
Firmenname : Kröll Bernhard
Unternehmensbezeichnung : GiGaNet.at
Gründungsjahr : 1999
Anzahl der Mitarbeiter : 1
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU49219304
Allgemeine Geschäftsbedingungen : http://www.giganet.at/de/agbs.pdf
Bankverbindung
Bankinstitut : RAIBA Mayrhofen 6290
Kontonummer : 211771


Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Kröll Bernhard
Firmensitz : Mayrhofen


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen<5435> : Sonstige Telekommunikationsunternehmen
FG Unternehmensberatung und Informationstechnologie<2417> : Computer u. Informationstechnologie


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. : seit: Montag, 02. August 1999GF: -
Öffentliche Internet-Kommunikationsdienste. : seit: Montag, 02. August 1999GF: -
Öffentliche Kommunikationsnetze. : seit: Montag, 02. August 1999GF: -
Rauchenwald 651
6290 Mayrhofen
Telefon * : +43 (5285) 630 850;Fax * : +43 (5285) 630 85 85;mail : office@giganet.at;web : http://www.giganet.at/
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Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft
Firmenbuchnummer : 32918i
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU31798203
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Hotellerie<2446> : Hotel ohne Kategorie
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion 8er-Sesselbahn - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Dreisesselbahnen (DRSB) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Sonstige Mitglieder Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Zweiseilumlaufbahnen mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 P
LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Einzelhandel Sportartikel
LG Textilhandel<2013> : Damenkonfektion Einzelhandel Herrenkonfektion


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Achtsesselbahn (8SB Ahorn) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Gastgewerbe mit dem Berechtigungsumfang nach § 111 Abs. 1 Ziffer 2 Gewerbeordnung 1994 in der Betriebsart Schneebar. Änderung in; Gastgewerbe mit dem Berechtigungsumfang nach § 111 Abs. 1 Ziffer 1+2 Gewerbeordnung 1994 in der Betriebsart Hotel, rk. 09.10.2007. : seit: Freitag, 01. Dezember 2006GF: Mag. Reinhard Wieser
Handelsgewerbe (ausgenommen der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 01. Dezember 2006GF: Mag. Reinhard Wieser
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März auf die Dauer von vierzig (40) Jahren. : seit: Dienstag, 20. Dezember 2005GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von CA. 350M, auf der Gp.1194 KG.Schwendau. : seit: Mittwoch, 21. Oktober 1987GF: Josef Reiter
KONZESSION ZUM BAU UND BETRIEB EINER IM GEMEINDEGEBIET SCHWENDAU ALS EINSEILUMLAUFBAHN AUSZUFUEHRENDEN HAUPTSEILBAHN VON MUEHLBACH IN DAS HORBERGTAL (HORBERGBAHN). : seit: Dienstag, 12. Jänner 1982GF: -
Betrieb eines Schikarussells. : seit: Montag, 12. April 1976GF: Josef Reiter
Bau und Betrieb einer als Seilschwebebahn mit Umlaufbetrieb Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von derGeschoessalm auf den Penkenberg - Doppelsesselbahn Penken. : seit: Montag, 20. September 1971GF: Dipl.-Ing. KommR Erich Heiss
BETRIEB EINER DOPPELSESSELBAHN VOM HAUSER BERG ZURFILZENALM 'DOPPELSESSELBAHN EBENWALD'. : seit: -GF: -
BETRIEB EINER VIERSESSELBAHN VOM HORBERGTAL AUF DEN GSCHOESSSBERG 'VIERSESSELBAHN LAERCHWALD'. : seit: -GF: -
BETRIEB EINER ZWEISEILUMLAUFBAHN MIT GESCHLOSSENENFAHRBETRIEBSMITTELN VON MAYRHOFEN AUF DEN PENKEN(ZUB PENKEN) : seit: -GF: -
EISENBAHNRECHTLICHE KONZESSION ZUM BETRIEBE EINERIN DEN GEMEINDEGEBIETEN FINKENBERG UND SCHWENDAU AUSZUFUEHRENDEN DREISESSELBAHN VON DER GSCHOESSALMAUF DEN PENKEN (DREISESSELLIFT PENKEN). : seit: -GF: -
Konzession nach Par.15 Abs.1 Pkt.3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes mit der Talstation auf Gp. 1320/1 und der Bergstation auf Gp. 1466 KG. Mayrhofen - Filzenlift - Laenge 383 M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession nach Par.15 Abs.1 Ziffer 3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes auf den Gp. 1466 KG. Mayrhofen -Berg- und Talstation- mit einer Foerderleistung von Rund 500 Personen Pro Stunde - Ahorn-Uebungslift - Laenge 180 M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession nach Par.15 Abs.1 Ziffer 3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes auf der Gp. 844/1 KG.Finkenberg mit einer Foerderleistung von Rund 500Personen Pro Stunde - Penken-Babylift - Laenge 130M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession zum Betrieb einer Achtsesselbahn vom Horbergtal auf die Tappenalm (8-SB Tappenalm). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechsesselbahn (Schneekar). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn (Unterbergalm). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Gschoeszalm auf den Gschoeszberg (6-SB Penken). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Mittertrettalm auf die Knorren-Lahneralm (6-SBKnorren). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Mittertrettalm auf die Hintertrettalm (4-SB Hintertrett). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Zweiseilschwebebahn (im Pendelbetrieb) mit Fahrzeugen für je 160 Pers. von Mayrhofen auf den Filzboden ("Ahornbahn") jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März und vom 15. Juni bis 15. September. : seit: -GF: -
Schilft gem.Par.15 Abs.1 Pkt.3 Gew.O. - Penkenkuli- Laenge 180 M, Foerderleistung 150 Pers/H. : seit: -GF: Josef Reiter
Mayrhofen Gp.1466, Filzenalpe
6290 Mayrhofen
Telefon * : 0528562278;Fax * : 0528563637;mail : bergbahnen.mayrhofen@tirol.com;web : http://www.ski-zillertal3000.com/
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Wurzer Andreas


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Wurzer Andreas
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Wurzer Andreas


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Forstunternehmer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Haendischer Bau von Wanderwegen, unter Ausschlussjeder Taetigkeit, die einem gebundenen, handwerksmaessigen oder konzessionierte n Gewerbe vorbehaltenist. : seit: Montag, 14. Oktober 1991GF: -


Gewerbeberechtigungen ruhend
Holzakkordantengewerbe. : seit: Montag, 14. Oktober 1991GF: -
Durst 259
6290 Mayrhofen

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Atelier Burtscher & Partner GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Atelier Burtscher & Partner GmbH
Firmenbuchnummer : 45856k
Firmengericht : Landesgericht Feldkirch
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Atelier Burtscher & Partner GmbH
Firmensitz : Mayrhofen


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Bauträger<3180> : Baumeister (ausführende)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Baumeistergewerbe. : seit: Freitag, 12. Dezember 2003GF: -
Bauträgergewerbe : seit: Freitag, 12. Dezember 2003GF: -
Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienmakler und Immobilienverwalter. : seit: Freitag, 12. Dezember 2003GF: -
Waldfeldweg 637
6290 Mayrhofen
Telefon * : 05285/63104;Fax * : 05285/63104-18;mail : office.burtscher@aon.at
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Heim Peter Ing.


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Heim Peter Ing.
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Heim Peter Ing.


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Bauträger<3180> : Baumeister (ausführende)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Baumeistergewerbe gem.Par.127 Zif.4 GewO 1994. : seit: Freitag, 10. August 2001GF: -


Gewerbeberechtigungen ruhend
Immobilientreuhänder gem. § 94 Z 35 GewO 1994 eingeschränkt auf Bauträger : seit: Montag, 04. Juli 2005GF: -
Tuxer Straße 719
6290 Mayrhofen

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TD-Wohnbau GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : TD-Wohnbau GmbH
Firmenbuchnummer : 169757v
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : TD-Wohnbau GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol



Gewerbeberechtigungen aufrecht
Immobilientreuhaendergewerbe gem.Par.127 Zif.15 Gewo 1994, eingeschraenkt auf Bautraeger. : seit: Freitag, 29. Mai 1998GF: -
Brandberg 12 A
6290 Mayrhofen

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Raiffeisenbank Mayrhofen und Umgebung reg.Gen.m.b.H.


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Raiffeisenbank Mayrhofen und Umgebung reg.Gen.m.b.H.
Firmenbuchnummer : 40020d
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Raiffeisenbank Mayrhofen und Umgebung reg.Gen.m.b.H.


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Immobilienmakler<3156> : Filialen von Tiroler Hauptbetrieben Hauptbetriebe


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Immobilientreuhänder gem.Par.127 Zif.15 GewO 1994,eingeschränkt auf Immobilienmakler und weiters eingeschränkt auf Kunden der Ra iffeisenbank Mayrhofen und Umgebung oder eingeschränkt auf Liegenschaften in den Gemeinden Mayrhofen, Finkenberg, Brandberg, Tux , Hippach, Ramsau, Zell am Ziller und Gerlos, sowie außerhalb dieses Gebietes eingeschränkt auf Liegenschaften, die durch Pfandr echte oder sonstige Rechte zugunsten der Raiffeisenbank Mayrhofenund Umgebung belastet sind. : seit: Dienstag, 16. Juli 2002GF: Stefan Gredler
BANK- UND SPARKASSENGESCHAEFTE ALLER ART. : seit: Montag, 12. September 1977GF: -
BANK- UND SPARKASSENGESCHAEFTE. : seit: Montag, 12. September 1977GF: -
BANK- UND SPARKASSENGESCHAEFTE : seit: -GF: -
Hauptstraße 401
6290 Mayrhofen
Telefon * : 05285/6770;Fax * : 05285/6770-36;mail : raiba.mayrhofen@rbgt.raiffeisen.at
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Eder Getränke GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Eder Getränke GmbH
Firmenbuchnummer : 266657v
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Eder Getränke GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LG Agrarhandel<2005> : Handel mit Wein u. Weinmost, Spirituosen, Obstwein etc.
LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Großhandel mit Getränken
LI Nahrungs- und Genussmittelgewerbe<2391> : Erzeuger kohlensäurehältiger Getränke mittels Automaten


Gewerbeberechtigungen aufrecht
ERZEUGER KOHLENSAEUREHAELTIGER GETRAENKE. : seit: Dienstag, 06. September 2005GF: Franz Josef Eder
Handelsgewerbe, eingeschraenkt auf den Handel mitLebens- und Genussmitteln sowie Wein und Spirituosen. : seit: Dienstag, 06. September 2005GF: Franz Josef Eder
Edenlehen 681
6290 Mayrhofen

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Geisler Alfred


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Geisler Alfred
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Geisler Alfred


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LG Agrarhandel<2005> : Handel mit Wein u. Weinmost, Spirituosen, Obstwein etc.
LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Großhandel mit Getränken


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handelsgewerbe gem.Par.124 Zif.11 Gewo 1994, beschraenkt auf Wein, Bier, Spirituosen und alkoholfreie Getraenke. : seit: Mittwoch, 14. Februar 1996GF: -
Mayrhofen 658
6290 Mayrhofen

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Rieser Stefanie


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Rieser Stefanie
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Rieser Stefanie


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Organisation und Vermittlung v. öffentlichen Veranstaltungen
FG Unternehmensberatung und Informationstechnologie<2417> : Unternehmensberater
LG Agrarhandel<2005> : Handel mit Wein u. Weinmost, Spirituosen, Obstwein etc.
LG Außenhandel<1772> :


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Dienstag, 01. Jänner 2008GF: -
Konzeption und Organisation von Veranstaltungen aller Art (Event-Agentur) : seit: Dienstag, 01. Jänner 2008GF: -
Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation gemäß § 94 Ziffer 74 Gewerbeordnung 1994 : seit: Dienstag, 01. Jänner 2008GF: -
Hauptstraße 486
6290 Mayrhofen

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Fankhauser Wilfried David


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Fankhauser Wilfried David
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Fankhauser Wilfried David


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FV Audiovisions- und Filmindustrie<2436> : Tonstudio, Vervielfältigungen u. Nachbearbeitungen
LG Radio- und Elektrohandel<2055> : Einzelhandel Elektro-Kleingeräte Elektrowaren (Weißware, elektrotechnische Artikel) Handel mit Computer im Produktionsbereich Handel mit Elektroinstallationsmaterial Handel mit Elektronik (Steuerungen) Handel mit Kommunikationstechnik Handel mit Musikinstrumenten Radio-, Fernseh-, Ton- u. Bildaufnahme/Wiedergabegeräte Ton- und Bildträgermaterial (Schallplatten, Musikkassetten)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handelsgewerbe (mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Donnerstag, 10. April 2008GF: -
Tonstudio : seit: Montag, 03. April 2006GF: -
Stumpfau 684
6290 Mayrhofen

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Hatasova Monika


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Hatasova Monika
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Hatasova Monika


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Personenbetreuung


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Personenbetreuung : seit: Montag, 03. November 2008GF: -
Schwendaustraße 197/Stg. 1 /2
6290 Mayrhofen

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Kodakova Eva


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Kodakova Eva
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Kodakova Eva


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Personenbetreuung


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Personenbetreuung : seit: Donnerstag, 15. Jänner 2009GF: -
Schwendaustraße 197a 4
6290 Mayrhofen

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Gemeinde Brandberg


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Gemeinde Brandberg
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Gemeinde Brandberg


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Seilbahnen<2536> : Schlepplifte bis 300 m


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 98M und einer Foerderleistung von 720 Personen ProStunde, mit der Talstation auf Gp.191 und der Bergstation auf Gp.176 beide KG. Brandberg. : seit: Dienstag, 18. August 1981GF: Hermann Thanner
Brandberg 13
6290 Mayrhofen

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Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft
Firmenbuchnummer : 32918i
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU31798203
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Hotellerie<2446> : Hotel ohne Kategorie
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion 8er-Sesselbahn - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Dreisesselbahnen (DRSB) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Sonstige Mitglieder Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Zweiseilumlaufbahnen mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 P
LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Einzelhandel Sportartikel
LG Textilhandel<2013> : Damenkonfektion Einzelhandel Herrenkonfektion


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Achtsesselbahn (8SB Ahorn) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Gastgewerbe mit dem Berechtigungsumfang nach § 111 Abs. 1 Ziffer 2 Gewerbeordnung 1994 in der Betriebsart Schneebar. Änderung in; Gastgewerbe mit dem Berechtigungsumfang nach § 111 Abs. 1 Ziffer 1+2 Gewerbeordnung 1994 in der Betriebsart Hotel, rk. 09.10.2007. : seit: Freitag, 01. Dezember 2006GF: Mag. Reinhard Wieser
Handelsgewerbe (ausgenommen der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 01. Dezember 2006GF: Mag. Reinhard Wieser
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März auf die Dauer von vierzig (40) Jahren. : seit: Dienstag, 20. Dezember 2005GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von CA. 350M, auf der Gp.1194 KG.Schwendau. : seit: Mittwoch, 21. Oktober 1987GF: Josef Reiter
KONZESSION ZUM BAU UND BETRIEB EINER IM GEMEINDEGEBIET SCHWENDAU ALS EINSEILUMLAUFBAHN AUSZUFUEHRENDEN HAUPTSEILBAHN VON MUEHLBACH IN DAS HORBERGTAL (HORBERGBAHN). : seit: Dienstag, 12. Jänner 1982GF: -
Betrieb eines Schikarussells. : seit: Montag, 12. April 1976GF: Josef Reiter
Bau und Betrieb einer als Seilschwebebahn mit Umlaufbetrieb Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von derGeschoessalm auf den Penkenberg - Doppelsesselbahn Penken. : seit: Montag, 20. September 1971GF: Dipl.-Ing. KommR Erich Heiss
BETRIEB EINER DOPPELSESSELBAHN VOM HAUSER BERG ZURFILZENALM 'DOPPELSESSELBAHN EBENWALD'. : seit: -GF: -
BETRIEB EINER VIERSESSELBAHN VOM HORBERGTAL AUF DEN GSCHOESSSBERG 'VIERSESSELBAHN LAERCHWALD'. : seit: -GF: -
BETRIEB EINER ZWEISEILUMLAUFBAHN MIT GESCHLOSSENENFAHRBETRIEBSMITTELN VON MAYRHOFEN AUF DEN PENKEN(ZUB PENKEN) : seit: -GF: -
EISENBAHNRECHTLICHE KONZESSION ZUM BETRIEBE EINERIN DEN GEMEINDEGEBIETEN FINKENBERG UND SCHWENDAU AUSZUFUEHRENDEN DREISESSELBAHN VON DER GSCHOESSALMAUF DEN PENKEN (DREISESSELLIFT PENKEN). : seit: -GF: -
Konzession nach Par.15 Abs.1 Pkt.3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes mit der Talstation auf Gp. 1320/1 und der Bergstation auf Gp. 1466 KG. Mayrhofen - Filzenlift - Laenge 383 M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession nach Par.15 Abs.1 Ziffer 3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes auf den Gp. 1466 KG. Mayrhofen -Berg- und Talstation- mit einer Foerderleistung von Rund 500 Personen Pro Stunde - Ahorn-Uebungslift - Laenge 180 M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession nach Par.15 Abs.1 Ziffer 3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes auf der Gp. 844/1 KG.Finkenberg mit einer Foerderleistung von Rund 500Personen Pro Stunde - Penken-Babylift - Laenge 130M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession zum Betrieb einer Achtsesselbahn vom Horbergtal auf die Tappenalm (8-SB Tappenalm). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechsesselbahn (Schneekar). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn (Unterbergalm). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Gschoeszalm auf den Gschoeszberg (6-SB Penken). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Mittertrettalm auf die Knorren-Lahneralm (6-SBKnorren). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Mittertrettalm auf die Hintertrettalm (4-SB Hintertrett). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Zweiseilschwebebahn (im Pendelbetrieb) mit Fahrzeugen für je 160 Pers. von Mayrhofen auf den Filzboden ("Ahornbahn") jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März und vom 15. Juni bis 15. September. : seit: -GF: -
Schilft gem.Par.15 Abs.1 Pkt.3 Gew.O. - Penkenkuli- Laenge 180 M, Foerderleistung 150 Pers/H. : seit: -GF: Josef Reiter
Gp. 1320/1 KG. Mayrhofen, Hauptstraße 47 2
6290 Mayrhofen
Telefon * : 0528562278;Fax * : 0528563637;mail : bergbahnen.mayrhofen@tirol.com;web : http://www.ski-zillertal3000.com/
-----------------------------------------------------------------------------

Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft
Firmenbuchnummer : 32918i
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU31798203
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Hotellerie<2446> : Hotel ohne Kategorie
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion 8er-Sesselbahn - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Dreisesselbahnen (DRSB) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Sonstige Mitglieder Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Zweiseilumlaufbahnen mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 P
LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Einzelhandel Sportartikel
LG Textilhandel<2013> : Damenkonfektion Einzelhandel Herrenkonfektion


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Achtsesselbahn (8SB Ahorn) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Gastgewerbe mit dem Berechtigungsumfang nach § 111 Abs. 1 Ziffer 2 Gewerbeordnung 1994 in der Betriebsart Schneebar. Änderung in; Gastgewerbe mit dem Berechtigungsumfang nach § 111 Abs. 1 Ziffer 1+2 Gewerbeordnung 1994 in der Betriebsart Hotel, rk. 09.10.2007. : seit: Freitag, 01. Dezember 2006GF: Mag. Reinhard Wieser
Handelsgewerbe (ausgenommen der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 01. Dezember 2006GF: Mag. Reinhard Wieser
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März auf die Dauer von vierzig (40) Jahren. : seit: Dienstag, 20. Dezember 2005GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von CA. 350M, auf der Gp.1194 KG.Schwendau. : seit: Mittwoch, 21. Oktober 1987GF: Josef Reiter
KONZESSION ZUM BAU UND BETRIEB EINER IM GEMEINDEGEBIET SCHWENDAU ALS EINSEILUMLAUFBAHN AUSZUFUEHRENDEN HAUPTSEILBAHN VON MUEHLBACH IN DAS HORBERGTAL (HORBERGBAHN). : seit: Dienstag, 12. Jänner 1982GF: -
Betrieb eines Schikarussells. : seit: Montag, 12. April 1976GF: Josef Reiter
Bau und Betrieb einer als Seilschwebebahn mit Umlaufbetrieb Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von derGeschoessalm auf den Penkenberg - Doppelsesselbahn Penken. : seit: Montag, 20. September 1971GF: Dipl.-Ing. KommR Erich Heiss
BETRIEB EINER DOPPELSESSELBAHN VOM HAUSER BERG ZURFILZENALM 'DOPPELSESSELBAHN EBENWALD'. : seit: -GF: -
BETRIEB EINER VIERSESSELBAHN VOM HORBERGTAL AUF DEN GSCHOESSSBERG 'VIERSESSELBAHN LAERCHWALD'. : seit: -GF: -
BETRIEB EINER ZWEISEILUMLAUFBAHN MIT GESCHLOSSENENFAHRBETRIEBSMITTELN VON MAYRHOFEN AUF DEN PENKEN(ZUB PENKEN) : seit: -GF: -
EISENBAHNRECHTLICHE KONZESSION ZUM BETRIEBE EINERIN DEN GEMEINDEGEBIETEN FINKENBERG UND SCHWENDAU AUSZUFUEHRENDEN DREISESSELBAHN VON DER GSCHOESSALMAUF DEN PENKEN (DREISESSELLIFT PENKEN). : seit: -GF: -
Konzession nach Par.15 Abs.1 Pkt.3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes mit der Talstation auf Gp. 1320/1 und der Bergstation auf Gp. 1466 KG. Mayrhofen - Filzenlift - Laenge 383 M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession nach Par.15 Abs.1 Ziffer 3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes auf den Gp. 1466 KG. Mayrhofen -Berg- und Talstation- mit einer Foerderleistung von Rund 500 Personen Pro Stunde - Ahorn-Uebungslift - Laenge 180 M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession nach Par.15 Abs.1 Ziffer 3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes auf der Gp. 844/1 KG.Finkenberg mit einer Foerderleistung von Rund 500Personen Pro Stunde - Penken-Babylift - Laenge 130M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession zum Betrieb einer Achtsesselbahn vom Horbergtal auf die Tappenalm (8-SB Tappenalm). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechsesselbahn (Schneekar). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn (Unterbergalm). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Gschoeszalm auf den Gschoeszberg (6-SB Penken). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Mittertrettalm auf die Knorren-Lahneralm (6-SBKnorren). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Mittertrettalm auf die Hintertrettalm (4-SB Hintertrett). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Zweiseilschwebebahn (im Pendelbetrieb) mit Fahrzeugen für je 160 Pers. von Mayrhofen auf den Filzboden ("Ahornbahn") jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März und vom 15. Juni bis 15. September. : seit: -GF: -
Schilft gem.Par.15 Abs.1 Pkt.3 Gew.O. - Penkenkuli- Laenge 180 M, Foerderleistung 150 Pers/H. : seit: -GF: Josef Reiter
Hauptstraße 472
6290 Mayrhofen
Telefon * : 0528562278;Fax * : 0528563637;mail : bergbahnen.mayrhofen@tirol.com;web : http://www.ski-zillertal3000.com/
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Firmenbuchnummer : 32918i
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Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU31798203
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Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Hotellerie<2446> : Hotel ohne Kategorie
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion 8er-Sesselbahn - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Dreisesselbahnen (DRSB) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Sonstige Mitglieder Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Zweiseilumlaufbahnen mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 P
LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Einzelhandel Sportartikel
LG Textilhandel<2013> : Damenkonfektion Einzelhandel Herrenkonfektion


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Achtsesselbahn (8SB Ahorn) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Gastgewerbe mit dem Berechtigungsumfang nach § 111 Abs. 1 Ziffer 2 Gewerbeordnung 1994 in der Betriebsart Schneebar. Änderung in; Gastgewerbe mit dem Berechtigungsumfang nach § 111 Abs. 1 Ziffer 1+2 Gewerbeordnung 1994 in der Betriebsart Hotel, rk. 09.10.2007. : seit: Freitag, 01. Dezember 2006GF: Mag. Reinhard Wieser
Handelsgewerbe (ausgenommen der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 01. Dezember 2006GF: Mag. Reinhard Wieser
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März auf die Dauer von vierzig (40) Jahren. : seit: Dienstag, 20. Dezember 2005GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von CA. 350M, auf der Gp.1194 KG.Schwendau. : seit: Mittwoch, 21. Oktober 1987GF: Josef Reiter
KONZESSION ZUM BAU UND BETRIEB EINER IM GEMEINDEGEBIET SCHWENDAU ALS EINSEILUMLAUFBAHN AUSZUFUEHRENDEN HAUPTSEILBAHN VON MUEHLBACH IN DAS HORBERGTAL (HORBERGBAHN). : seit: Dienstag, 12. Jänner 1982GF: -
Betrieb eines Schikarussells. : seit: Montag, 12. April 1976GF: Josef Reiter
Bau und Betrieb einer als Seilschwebebahn mit Umlaufbetrieb Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von derGeschoessalm auf den Penkenberg - Doppelsesselbahn Penken. : seit: Montag, 20. September 1971GF: Dipl.-Ing. KommR Erich Heiss
BETRIEB EINER DOPPELSESSELBAHN VOM HAUSER BERG ZURFILZENALM 'DOPPELSESSELBAHN EBENWALD'. : seit: -GF: -
BETRIEB EINER VIERSESSELBAHN VOM HORBERGTAL AUF DEN GSCHOESSSBERG 'VIERSESSELBAHN LAERCHWALD'. : seit: -GF: -
BETRIEB EINER ZWEISEILUMLAUFBAHN MIT GESCHLOSSENENFAHRBETRIEBSMITTELN VON MAYRHOFEN AUF DEN PENKEN(ZUB PENKEN) : seit: -GF: -
EISENBAHNRECHTLICHE KONZESSION ZUM BETRIEBE EINERIN DEN GEMEINDEGEBIETEN FINKENBERG UND SCHWENDAU AUSZUFUEHRENDEN DREISESSELBAHN VON DER GSCHOESSALMAUF DEN PENKEN (DREISESSELLIFT PENKEN). : seit: -GF: -
Konzession nach Par.15 Abs.1 Pkt.3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes mit der Talstation auf Gp. 1320/1 und der Bergstation auf Gp. 1466 KG. Mayrhofen - Filzenlift - Laenge 383 M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession nach Par.15 Abs.1 Ziffer 3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes auf den Gp. 1466 KG. Mayrhofen -Berg- und Talstation- mit einer Foerderleistung von Rund 500 Personen Pro Stunde - Ahorn-Uebungslift - Laenge 180 M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession nach Par.15 Abs.1 Ziffer 3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes auf der Gp. 844/1 KG.Finkenberg mit einer Foerderleistung von Rund 500Personen Pro Stunde - Penken-Babylift - Laenge 130M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession zum Betrieb einer Achtsesselbahn vom Horbergtal auf die Tappenalm (8-SB Tappenalm). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechsesselbahn (Schneekar). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn (Unterbergalm). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Gschoeszalm auf den Gschoeszberg (6-SB Penken). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Mittertrettalm auf die Knorren-Lahneralm (6-SBKnorren). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Mittertrettalm auf die Hintertrettalm (4-SB Hintertrett). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Zweiseilschwebebahn (im Pendelbetrieb) mit Fahrzeugen für je 160 Pers. von Mayrhofen auf den Filzboden ("Ahornbahn") jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März und vom 15. Juni bis 15. September. : seit: -GF: -
Schilft gem.Par.15 Abs.1 Pkt.3 Gew.O. - Penkenkuli- Laenge 180 M, Foerderleistung 150 Pers/H. : seit: -GF: Josef Reiter
Mayrhofen - Zub Penken
6290 Mayrhofen
Telefon * : 0528562278;Fax * : 0528563637;mail : bergbahnen.mayrhofen@tirol.com;web : http://www.ski-zillertal3000.com/
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Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft


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Firmenbuchnummer : 32918i
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU31798203
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Hotellerie<2446> : Hotel ohne Kategorie
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion 8er-Sesselbahn - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Dreisesselbahnen (DRSB) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Sonstige Mitglieder Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Zweiseilumlaufbahnen mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 P
LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Einzelhandel Sportartikel
LG Textilhandel<2013> : Damenkonfektion Einzelhandel Herrenkonfektion


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Achtsesselbahn (8SB Ahorn) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Gastgewerbe mit dem Berechtigungsumfang nach § 111 Abs. 1 Ziffer 2 Gewerbeordnung 1994 in der Betriebsart Schneebar. Änderung in; Gastgewerbe mit dem Berechtigungsumfang nach § 111 Abs. 1 Ziffer 1+2 Gewerbeordnung 1994 in der Betriebsart Hotel, rk. 09.10.2007. : seit: Freitag, 01. Dezember 2006GF: Mag. Reinhard Wieser
Handelsgewerbe (ausgenommen der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Freitag, 01. Dezember 2006GF: Mag. Reinhard Wieser
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März auf die Dauer von vierzig (40) Jahren. : seit: Dienstag, 20. Dezember 2005GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von CA. 350M, auf der Gp.1194 KG.Schwendau. : seit: Mittwoch, 21. Oktober 1987GF: Josef Reiter
KONZESSION ZUM BAU UND BETRIEB EINER IM GEMEINDEGEBIET SCHWENDAU ALS EINSEILUMLAUFBAHN AUSZUFUEHRENDEN HAUPTSEILBAHN VON MUEHLBACH IN DAS HORBERGTAL (HORBERGBAHN). : seit: Dienstag, 12. Jänner 1982GF: -
Betrieb eines Schikarussells. : seit: Montag, 12. April 1976GF: Josef Reiter
Bau und Betrieb einer als Seilschwebebahn mit Umlaufbetrieb Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von derGeschoessalm auf den Penkenberg - Doppelsesselbahn Penken. : seit: Montag, 20. September 1971GF: Dipl.-Ing. KommR Erich Heiss
BETRIEB EINER DOPPELSESSELBAHN VOM HAUSER BERG ZURFILZENALM 'DOPPELSESSELBAHN EBENWALD'. : seit: -GF: -
BETRIEB EINER VIERSESSELBAHN VOM HORBERGTAL AUF DEN GSCHOESSSBERG 'VIERSESSELBAHN LAERCHWALD'. : seit: -GF: -
BETRIEB EINER ZWEISEILUMLAUFBAHN MIT GESCHLOSSENENFAHRBETRIEBSMITTELN VON MAYRHOFEN AUF DEN PENKEN(ZUB PENKEN) : seit: -GF: -
EISENBAHNRECHTLICHE KONZESSION ZUM BETRIEBE EINERIN DEN GEMEINDEGEBIETEN FINKENBERG UND SCHWENDAU AUSZUFUEHRENDEN DREISESSELBAHN VON DER GSCHOESSALMAUF DEN PENKEN (DREISESSELLIFT PENKEN). : seit: -GF: -
Konzession nach Par.15 Abs.1 Pkt.3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes mit der Talstation auf Gp. 1320/1 und der Bergstation auf Gp. 1466 KG. Mayrhofen - Filzenlift - Laenge 383 M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession nach Par.15 Abs.1 Ziffer 3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes auf den Gp. 1466 KG. Mayrhofen -Berg- und Talstation- mit einer Foerderleistung von Rund 500 Personen Pro Stunde - Ahorn-Uebungslift - Laenge 180 M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession nach Par.15 Abs.1 Ziffer 3 Gew.O. zum Betriebe eines Schleppliftes auf der Gp. 844/1 KG.Finkenberg mit einer Foerderleistung von Rund 500Personen Pro Stunde - Penken-Babylift - Laenge 130M. : seit: -GF: Josef Reiter
Konzession zum Betrieb einer Achtsesselbahn vom Horbergtal auf die Tappenalm (8-SB Tappenalm). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechsesselbahn (Schneekar). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn (Unterbergalm). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Gschoeszalm auf den Gschoeszberg (6-SB Penken). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Mittertrettalm auf die Knorren-Lahneralm (6-SBKnorren). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Mittertrettalm auf die Hintertrettalm (4-SB Hintertrett). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Zweiseilschwebebahn (im Pendelbetrieb) mit Fahrzeugen für je 160 Pers. von Mayrhofen auf den Filzboden ("Ahornbahn") jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März und vom 15. Juni bis 15. September. : seit: -GF: -
Schilft gem.Par.15 Abs.1 Pkt.3 Gew.O. - Penkenkuli- Laenge 180 M, Foerderleistung 150 Pers/H. : seit: -GF: Josef Reiter
Hauptstraße 472, "Ahornbahn"
6290 Mayrhofen
Telefon * : 0528562278;Fax * : 0528563637;mail : bergbahnen.mayrhofen@tirol.com;web : http://www.ski-zillertal3000.com/
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Hafner Daniela Natalie


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Hafner Daniela Natalie
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Hafner Daniela Natalie


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Fitnesstrainer


Gewerbeberechtigungen ruhend
Erstellung und Umsetzung von Trainingskonzepten für sport- und gesundheitsbewusste Personen, einschließlich der Erteilung von allgemeinen Informationen über den Verbrauch von Kalorien bzw. über die Zusammensetzung von Nahrungsmitteln wie Gehalt von Vitaminen, Spurenelementen, Fett- und Fettsäuren, Kalorien und dgl. bei Ausübung von Sport- oder Fitnessaktivitäten, mit Ausnahme der den Ärzten oder den zur berufsmäßigen Ausübung des Diätdienstes und ernährungsmedizinischen Beratungsdienstes berechtigten Personen vorbehaltenen individuellen Beratungen von Kranken oder deren Angehörigen bzw. Gesunden oder unter besonderer Belastung stehenden Personen oder Personengruppen sowie Organisation von Sportseminaren und Sportveranstaltungen : seit: Montag, 19. Mai 2008GF: -
Schwendaustraße 186/1
6290 Mayrhofen

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Österreichische Sportwetten GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Österreichische Sportwetten GmbH
Firmenbuchnummer : 196645i
Firmengericht : Handelsgericht Wien
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft im Bundesland gültig
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Österreichische Sportwetten GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Wettterminals


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Norbert Wacker
Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Franz Bundschuh
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Frederika Estmeister
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Karin Huter-Mattes
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Alfred Heinz Pircher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Monika Skof
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Erwin Reinhart
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Simone Michaela Wildinger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Salvatore Smarrazzo
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Franz Xaver Höck
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: -
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Stephan Schwaiger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: David Bramberger
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Irmgard Steiner
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mario Konrad
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Manfred Zeller
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Heinrich Höpperger
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Birgit Eller-Griesser
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Andreas Kössler
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Maria Luise Moritz
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martina Wernhart
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martin Sporer
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Walter Totschnig
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmässigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Sonja Helmer
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietma Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gebhard Schädle
Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gerhard Krösbacher
Buchmachergewerbe mittels Wetterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Reinhold Heis
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Nagele
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Schneier
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ingrid Jungmayr
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Marianne Erharter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Moritz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Klaus Wolf
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helga Weiss
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Richard Sonntag
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Aichner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helmut Horngacher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Paula Kratzer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ruth Außerlechner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Astner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Martin Hannig
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Erich Proßliner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Leitgeb
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Permper
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Anton Angerer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Lukas Scheiber
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Jakob Reinisch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Hartwig Degetz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ines Johanna Strillinger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Elisabeth Dos Kellner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Angelika Mair
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Roland Fatzi
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Walter Brandner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Andreas Tipotsch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Gerald Schauer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Bernd Blaas
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Zangerle
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Jans
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Hechenberger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Alfons Haider
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wimpissinger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Klaus Staudacher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Karin Nötzold
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Rainer Heel
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Andreas Hansel
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Albrecht-Gurschler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christian Klotz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Sabine Hauser
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hannes Huter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hans-Peter Dibona
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Ing. Robert Frießer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hermine Wildauer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Albrecht
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Edmund Gollubits
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Simon Schellhorn
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag Ines Wallnöfer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerald Pitscheider
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Helmut Fadum
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Reinhard Brunner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerhard Beinstingl
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Roswitha Floriani
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Günther Mayr
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Gapp
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alfred, jun. Mössmer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Brix
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Brigitte Kirchmair
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wechselberger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christine Auderer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Veronika Leis
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gernot Parmann
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Peter Kofler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alexander Michaeler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Irene Wohlfarter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Angelina Griesser
Buchmachergewerbe. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Am Marienbrunnen 246, "Win Win im Alpenhotel Kramerwirt"
6290 Mayrhofen

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Österreichische Sportwetten GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Österreichische Sportwetten GmbH
Firmenbuchnummer : 196645i
Firmengericht : Handelsgericht Wien
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft im Bundesland gültig
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Österreichische Sportwetten GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Wettterminals


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Norbert Wacker
Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Franz Bundschuh
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Frederika Estmeister
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Karin Huter-Mattes
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Alfred Heinz Pircher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Monika Skof
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Erwin Reinhart
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Simone Michaela Wildinger
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Salvatore Smarrazzo
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Franz Xaver Höck
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Stephan Schwaiger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: David Bramberger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Irmgard Steiner
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mario Konrad
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Manfred Zeller
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Heinrich Höpperger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Birgit Eller-Griesser
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Andreas Kössler
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Maria Luise Moritz
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martina Wernhart
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martin Sporer
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Walter Totschnig
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmässigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Sonja Helmer
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gebhard Schädle
Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gerhard Krösbacher
Buchmachergewerbe mittels Wetterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Reinhold Heis
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Nagele
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Schneier
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ingrid Jungmayr
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Marianne Erharter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Moritz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Klaus Wolf
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helga Weiss
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Richard Sonntag
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Aichner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helmut Horngacher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Paula Kratzer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ruth Außerlechner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Astner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Martin Hannig
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Erich Proßliner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Leitgeb
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Permper
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Anton Angerer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Lukas Scheiber
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Jakob Reinisch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Hartwig Degetz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ines Johanna Strillinger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Elisabeth Dos Kellner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Angelika Mair
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Roland Fatzi
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Walter Brandner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Andreas Tipotsch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Gerald Schauer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Bernd Blaas
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Zangerle
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Jans
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Hechenberger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Alfons Haider
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wimpissinger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Klaus Staudacher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Karin Nötzold
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Rainer Heel
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Andreas Hansel
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Albrecht-Gurschler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christian Klotz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Sabine Hauser
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hannes Huter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hans-Peter Dibona
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Ing. Robert Frießer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hermine Wildauer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Albrecht
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Edmund Gollubits
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Simon Schellhorn
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag Ines Wallnöfer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerald Pitscheider
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Helmut Fadum
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Reinhard Brunner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerhard Beinstingl
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Roswitha Floriani
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Günther Mayr
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Gapp
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alfred, jun. Mössmer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Brix
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Brigitte Kirchmair
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wechselberger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christine Auderer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Veronika Leis
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gernot Parmann
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Peter Kofler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alexander Michaeler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Irene Wohlfarter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Angelina Griesser
Buchmachergewerbe. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Hauptstraße 485 (Raika, Raiba)
6290 Mayrhofen

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Österreichische Sportwetten GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Österreichische Sportwetten GmbH
Firmenbuchnummer : 196645i
Firmengericht : Handelsgericht Wien
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft im Bundesland gültig
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Österreichische Sportwetten GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Wettterminals


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Norbert Wacker
Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Franz Bundschuh
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Frederika Estmeister
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Karin Huter-Mattes
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Alfred Heinz Pircher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Monika Skof
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Erwin Reinhart
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Simone Michaela Wildinger
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Salvatore Smarrazzo
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Franz Xaver Höck
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: -
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Stephan Schwaiger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: David Bramberger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Irmgard Steiner
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mario Konrad
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Manfred Zeller
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Heinrich Höpperger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Birgit Eller-Griesser
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Andreas Kössler
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Maria Luise Moritz
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martina Wernhart
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martin Sporer
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Walter Totschnig
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmässigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Sonja Helmer
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gebhard Schädle
Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gerhard Krösbacher
Buchmachergewerbe mittels Wetterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Reinhold Heis
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Nagele
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Schneier
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ingrid Jungmayr
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Marianne Erharter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Moritz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Klaus Wolf
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helga Weiss
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Richard Sonntag
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Aichner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helmut Horngacher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Paula Kratzer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ruth Außerlechner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Astner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Martin Hannig
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Erich Proßliner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Leitgeb
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Permper
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Anton Angerer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Lukas Scheiber
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Jakob Reinisch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Hartwig Degetz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ines Johanna Strillinger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Elisabeth Dos Kellner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Angelika Mair
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Roland Fatzi
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Walter Brandner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Andreas Tipotsch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Gerald Schauer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Bernd Blaas
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Zangerle
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Jans
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Hechenberger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Alfons Haider
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wimpissinger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Klaus Staudacher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Karin Nötzold
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Rainer Heel
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Andreas Hansel
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Albrecht-Gurschler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christian Klotz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Sabine Hauser
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hannes Huter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hans-Peter Dibona
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Ing. Robert Frießer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hermine Wildauer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Albrecht
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Edmund Gollubits
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Simon Schellhorn
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag Ines Wallnöfer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerald Pitscheider
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Helmut Fadum
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Reinhard Brunner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerhard Beinstingl
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Roswitha Floriani
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Günther Mayr
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Gapp
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alfred, jun. Mössmer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Brix
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Brigitte Kirchmair
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wechselberger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christine Auderer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Veronika Leis
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gernot Parmann
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Peter Kofler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alexander Michaeler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Irene Wohlfarter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Angelina Griesser
Buchmachergewerbe. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Schwendaustraße 200 (Tabakfachgeschäft)
6290 Mayrhofen

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Stanonik Herbert Gottfried


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Stanonik Herbert Gottfried
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Stanonik Herbert Gottfried


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Automatenbetriebe - Spielautomatenkaufleute: Aufstellen Buchmacher/Totalisateure/Wettbüros/Wettkommissäre Wettterminals
LG Radio- und Elektrohandel<2055> : Einzelhandel Radio-, Fernseh-, Ton- u. Bildaufnahme/Wiedergabegeräte


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Vermittlung und Abschluss von Wetten, ausgenommenaus Anlass sportlicher Veranstaltungen : seit: Donnerstag, 12. September 2002GF: -
Handelsgewerbe (Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973), beschraenkt auf den Einzelhandel mit Radio-und Fernsehgeraeten, Videoger aeten und Sonstigen elektronischen Geraeten. : seit: Donnerstag, 16. Februar 1989GF: -
Verleih von Spielautomaten. : seit: Dienstag, 29. März 1988GF: -
Bewilligung zur gewerbsmaeszigen Vermittlung und zum gewerbsmaeszigen Abschlusz von Wetten mittels Wettannahmeautomaten aus Anla sz sportlicher Veranstaltungen. : seit: -GF: -
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluß von Wetten aus Anlaß sportlicher Veranstaltungen durch elektronisch vernetzten und online mit der Zentrale in Kirchdorf, Auenweg 9 verbundenen Wettannahmeterminal. : seit: -GF: Stefan Mitterer-Egger
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluß von Wetten aus Anlaß sportlicher Veranstaltungen durch elektronisch vernetzten und online mit der Zentrale in Kirchdorf, Auerweg 9 verbundenen Wettannahmeterminal. : seit: -GF: Ayanlar Hasmet
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluß von Wetten aus Anlaß sportlicher Veranstaltungen. : seit: -GF: Özkan Özer
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluß von Wetten aus Anlaß sportlicher Veranstaltungen. : seit: -GF: Sami Aglamaz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Manuela Tötsch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Leyla Sinka
Am Marktplatz, Movie Pub
6290 Mayrhofen
Telefon * : 05352 63585 0676 3859352;Fax * : 05352 63585;mail : stani@playtime.at;web : http://www.playtime.at/
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Gruber Thomas


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Gruber Thomas
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Gruber Thomas


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LI Spengler und Kupferschmiede<2375> : Spengler


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Spenglergewerbe gem.Par.94 Zif.16 GewO 1994. : seit: Montag, 08. März 1999GF: -
Laubichl 124
6290 Mayrhofen

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Sportclinic Zillertal GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Sportclinic Zillertal GmbH
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Sportclinic Zillertal GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Private Krankenanstalten<2452> : Ambulant-chirurgische Tageskliniken


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Errichtungs- und Betriebsbewilligung für eine private Krankenanstalt. : seit: Montag, 11. Februar 2008GF: Dr. Herwig Kunczicky
Stillupklamm 830
6290 Mayrhofen

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Eberharter Josef Albert


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Eberharter Josef Albert
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Eberharter Josef Albert


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : KFZ-Verleih
LI Bäcker<2380> :
LI Konditoren (Zuckerbäcker)<2383> : Konditoren


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung (Handwerk) ge mäß § 94 Z 40 GewO 1994, eingeschränkt auf die Herstellung von Torten und Sahneschnitten : seit: Donnerstag, 29. Juni 2006GF: -
Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Bereitstellung eines Lenkers : seit: Montag, 28. November 2005GF: -
Baeckergewerbe gem.Par.94 Zif.29 GewO 1994. : seit: Donnerstag, 01. Jänner 1998GF: -
Schwendaustraße 197/2
6290 Mayrhofen

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Erler Reinhard


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Erler Reinhard
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Erler Reinhard


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : KFZ-Verleih Mietwagen 2 PKW Taxi 2 PKW Taxi mehr als 5 PKW


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Mietwagen-Gewerbe (Beförderung mit Personenkraftfahrzeugen) gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 GelverkG mit 2 (zwei) PKW : seit: Mittwoch, 11. Februar 2009GF: -
Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art (ohne Beistellung eines Lenkers) : seit: Freitag, 25. Jänner 2008GF: -
Taxigewerbe gemäß Par 3 Abs 1 Z 3 GelVerkG, mit einem (1) Pkw. Nunmehr mit 2 (zwei) PKW lt. Verst. vom 20.04.2009, rk ab 21.01.2009! : seit: Donnerstag, 03. Februar 2005GF: -
Taxigewerbe mit einem (1) Pkw. Nunmehr: Taxigewerbe mit zwei (2) Pkw, lt.Besch.v.27.4.2004,2.0-8151/04. Erweitert auf drei (3) Pkw, lt. Verst. v. 8.2.2005! Erweitert auf insgesamt vier (4) Pkw, lt. Besch. v. 12.02.2007, 2.0-8151/04-10. Nunmehr mit 6 (sechs) PKW lt. Verst. vom 23.04.2009, rk ab 11.02.2009! : seit: Dienstag, 10. Februar 2004GF: -
Zillerlände 490a
6290 Mayrhofen

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